Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) lässt nicht locker. Die Verbraucherschützer verklagen Facebook wegen diverser Verstöße gegen Daten- und Verbraucherschutzgesetze. Unter anderem soll Facebook untersagt werden, mit dem Begriff "Kostenlos" Werbung zu betreiben.
Fiese Betrugsmaschen auf Facebook
Eine Sprecherin des Verbandes bestätigte am Freitag eine entsprechende Vorabmeldung des Nachrichtenmagazines "Der Spiegel". Demnach stoßen sich die Verbraucherschützer in der Klage beim Landgericht Berlin unter anderem an Voreinstellungen im Bereich personenbezogener Daten und einem Werbeversprechen des Unternehmens. Eine Sprecherin des Landgerichtes wollte den Eingang einer Klage nicht kommentieren.
Facebook sei nicht kostenlos
So sei die Behauptung irreführend, der Dienst sei kostenlos, moniert der Bundesverband. Facebook verdiene Geld, indem Nutzerdaten ausgewertet würden und andere Unternehmen personalisierte Werbung schalten könnten. Die Verbraucherschützer wollen erwirken, dass Facebook die Werbeaussage "Facebook ist und bleibt kostenlos" untersagt wird.
So schützen Sie sich auf Facebook
"Wo kostenlos drauf steht, sollte auch kostenlos drin sein", sagte Klaus Müller, Vorstand des VZBV. Die Verbraucher zahlten für ihren Facebook-Account zwar nicht in Euro, aber mit ihren Daten. "Die Werbung mit einer kostenlosen Dienstleistung ist aus unserer Sicht ganz klar irreführend."
Klage auch gegen die AGB von Facebook
Außerdem halten die Verbraucherschützer 19 Punkte in den Nutzungsregeln (AGB) von Facebook für rechtswidrig – etwa die Klarnamenpflicht oder die Klausel zur Datenweitergabe in die USA. "Bei Facebook müssen sogar Nichtnutzer damit rechnen, dass ihre Daten beim Besuch der Facebook-Seite gespeichert und in die USA weitergegeben werden", kritisierte Müller.
Der VZBV kritisiert insbesondere die Voreinstellungen in dem Netzwerk. "Facebook darf seinen Nutzern nicht die Entscheidung darüber abnehmen, welche Daten an wen, wann und wofür hergegeben werden", erklärte der VZBV. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer erfolgt "keine bewusste Einwilligung, wenn bei kritischen Voreinstellungen bereits ein Häkchen gesetzt ist".
Der Verband hatte deswegen bereits im Februar 2015 das Online-Netzwerk abgemahnt. Facebook habe aber keine Unterlassungserklärungen abgegeben. Deswegen habe der Verband nun Klage (Aktenzeichen 116 O 341/15) beim Landgericht Berlin eingereicht, sagte eine Sprecherin. Ein Termin für die mündliche Verhandlung sei "im Laufe des Jahres 2016" zu erwarten.
Facebook wies Beschwerden zurück
Facebook hatte in den vergangenen Monaten derlei Beschwerden stets zurückgewiesen. Das Netzwerk verwies auf die irische Datenschutzbehörde, mit der man regelmäßig über Nutzungsbedingungen spreche. Facebook führt seine Geschäfte in Europa von Irland aus, daher sind die dortigen Datenschützer für das Unternehmen zuständig.
Allerdings haben die Verbraucherzentralen in Deutschland bereits mehrfach erfolgreich US-Internet-Giganten wie Google , Microsoft und Apple rechtlich zu Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gezwungen.
Facebook verwies auf Anfrage bezüglich der neuesten Klage des VZBV auf eine Erklärung vom Februar. Darin zeigte sich das US-Unternehmen überrascht, dass sich der VZBV auf Richtlinien und Funktionen fokussiert, die seit zehn Jahren von Facebook und anderen Onlinediensten verwendet würden. Dazu gehöre, dass Nutzer den echten Namen verwenden müssen.
Safe Harbor-Urteil könnte Einfluss haben
In der vergangenen Woche hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Nutzerrechte gestärkt und der Weitergabe von personenbezogenen Daten Grenzen gesetzt. Das Geschäftsmodell von Internetunternehmen wie Facebook und Google basiert darauf, Nutzerdaten aus aller Welt in Rechenzentren – häufig in den USA – zu speichern. Dort werden Konsumgewohnheiten analysiert, um gezielt Werbung einzublenden.
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